Gesellschaftergehalt / Eigenleistung des Einzelunternehmers

Gesellschaftergehalt / Eigenleistung des Einzelunternehmers

Bei Kapitalgesellschaften zählen auch Gehälter der Anteilseigner mit Anstellungsvertrag zur Bemessungsgrundlage, sofern sie dem Lohnsteuerabzug unterliegen und am geförderten Forschungsvorhaben tätig sind.  Bei Personengesellschaften gilt prinzipiell dasselbe wie für Kapitalgesellschaft. Wenn Die Gesellschafter vertraglich vereinbaren, dass ein (oder mehrere) Gesellschafter seine Arbeitsleistung in einem Förderfähigen Projekt einbringt und eine Vergütung erhält, so ist diese Vergütung bis zu 40 €/h mit maximal 40 h/Woche förderfähiger Aufwand.  Bei Einzelunternehmer gilt dasselbe, wie für Personengesellschaften, nur dass es hier keine Vertragliche Grundlage braucht.